Was ist eine
optische Überprüfung?
Die Bestimmungen der Steiermärkischen Kehrordnung 2018 regeln die Sicherstellung der Durchführung sicherheitsrelevanter Tätigkeiten an Feuerungsanlagen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen. Zu diesem Zwecke beinhaltet dieses Gesetz unter anderem die Regelung zur optischen Überprüfung von Abgasanlagen und Raumheizgeräten wie folgt:
Auszug aus der Steiermärkischen Kehrordnung 2018
§ 7 Abs. 3: Im Zug der Durchführung der sicherheitsrelevanten Tätigkeit gemäß Abs. 2 ist die Abgasanlage in ihrer Gesamtheit einmal jährlich auch unter Zuhilfenahme von Hilfsgeräten optisch auf Mängel zu überprüfen.
§ 7 Abs. 4 Z. 3: Raumheizgeräte sind einmal jährlich durch die/den RauchfangkehrerIn zu überprüfen.
Unser Einsatz
für Ihre Sicherheit
Einmal im Jahr wird die Abgasanlage auf optische Mängel überprüft. Dies beinhaltet beispielsweise die Beurteilung des Rauchfangkopfes über Dach, den Verputz, Versottungserscheinungen, Fehlanschlüsse sowie undichte oder durchgerostete Kapseln von Abgasanlagen und ob Abstände zwischen brennbaren Bauteilen und Abgasanlagen aber auch Kehr- und Putztürchen (z.B. vorgestellter Kasten) ausreichend sind Bei den Raumheizgeräten (Kachel-, Kaminöfen, Tischherde, gesetzte Herde usw.) werden beispielsweise die Abstände zu brennbaren Bauteilen und Feuerstätte und der allgemeine Zustand sowie Verschmutzung der Feuerstätte beurteilt.
Wir handeln hier im Sinne des Gesetzgebers aber vor allem für Ihre Sicherheit und der Ihrer Familie als auch für den Schutz Ihrer Sachwerte.
Ihr Beitrag zur
Überprüfung
Zur Durchführung dieser Tätigkeit ersuchen wir Sie uns einmal im Jahr gegebenenfalls den Zugang zum Dachboden bzw. zu den Räumlichkeiten, durch welche eine Abgasanlage führt, sowie zu den Raumheizgeräten/Feuerstätten zu ermöglichen. Wir danken hier schon im Voraus für Ihre Mithilfe und Verständnis!